Diese Unterhaltsreinigung erfolgt anstatt durch Beschäftigte des Kunden ersatzweise durch Beschäftigte eines Dienstleistungsunternehmens. Es handelt sich um eine, in der Regel kurzfristig erforderlich gewordene Krankheits-/Urlaubsvertretung.
Wir bieten Ihnen auch hier gerne unsere Hilfe an. Es kann jedoch nicht erwartet werden, dass die Aushilfskräfte über Gegebenheiten im Kundenobjekt verfügen und im gleichen Umfang der bisherigen Reinigungsleistung tätig sind.